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   KG, 25.02.2022 - 2 Ws 20/22 - 161 AR 19/22   

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https://dejure.org/2022,14341
KG, 25.02.2022 - 2 Ws 20/22 - 161 AR 19/22 (https://dejure.org/2022,14341)
KG, Entscheidung vom 25.02.2022 - 2 Ws 20/22 - 161 AR 19/22 (https://dejure.org/2022,14341)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - 2 Ws 20/22 - 161 AR 19/22 (https://dejure.org/2022,14341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Einziehung, Einstellung nach § 206b StPO, Rechtsfolgen

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 206a Abs 1 StPO, § 206b S 1 StPO, § 2 Abs 3 StGB
    Rechtsfolgen der Verfahrenseinstellung wegen Gesetzesänderung

  • IWW

    § 206a StPO, § 206b StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354a ; StPO § 473 Abs. 1
    Wirkungslosigkeit der Wertersatzeinziehung nach Verfahrenseinstellung gemäß § 206b StPO ; Wegfall der Vollstreckungsgrundlage nach Verfahrenseinstellung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung: Einstellung wegen Gesetzesänderung - Was ist mit der rechtskräftigen Einziehung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 253
  • StV 2022, 804 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 27.10.2017 - 2 Ws 293/17

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Einstellung des Verfahrens wegen angeblichen

    Auszug aus KG, 25.02.2022 - 2 Ws 20/22
    a) Für den Fall einer Einstellung nach § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses hat das OLG Köln (Beschluss vom 27. Oktober 2017 - III-2 Ws 293/17 -, juris) bereits entschieden, dass auch bei horizontaler Teilrechtskraft ein entgegenstehendes Verfahrenshindernis zur Einstellung des gesamten Verfahrens führen würde.
  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 525/15

    Auslagenerstattung im Sicherungsverfahren gegenüber dem verstorbenen

    Auszug aus KG, 25.02.2022 - 2 Ws 20/22
    Durch die rechtskräftige Einstellung des Verfahrens - selbst wenn diese zu Unrecht erfolgt sein sollte - ist das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. Januar 2018 gegenstandslos geworden, ohne dass es einer Aufhebung bedurft hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 5 StR 525/15 -, juris zu § 206a StPO; LR-Stuckenberg, StPO 27. Aufl., § 206b Rdn. 9; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 206b Rdn. 6).
  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
    Auszug aus KG, 25.02.2022 - 2 Ws 20/22
    Auch wenn die Rechtssicherheit - ebenso wie die Gerechtigkeit - ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsgrundsatzes ist und einen Eigenwert verkörpert, der nur aus zwingenden Gründen aufgegeben werden sollte, sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die Bestandsgewähr bei Änderung der Rechtslage für ein teilrechtskräftiges Urteil geringer ist als für ein vollrechtskräftiges (vgl. BGHSt 20, 116).
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